Satzung

 

§ 1 Name und Sitz

1.Der am 24.05.1997 gegründete Traditionskreis führt den Namen
„Kameradschaft Aufklärende Artilleristen Stadtallendorf“

Er ist der unpolitische Zusammenschluss von aktiven und ehemaligen Angehörigen sowie Freunden der Aufklärenden Artillerie (kurz Beobachter genannt) im Standort Stadtallendorf.
2. Die Kameradschaft hat den Sitz in Stadtallendorf.
3. Als Gründungstag gilt der 24.05.1997.
4. Die Kameradschaft führt als Anstecknadel das interne Verbandsabzeichen des ehemaligen Beobachtungsbataillons 23.

§ 2 Zweck

1. Die Kameradschaft bezweckt die Pflege der Tradition der Aufklärenden Artillerie, insbesondere der Bundeswehr.
2. Außerdem fördert sie die gegenseitige Hilfeleistung unter den Mitgliedern.
3. Der Zweck der Kameradschaft ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er erstrebt daher keinen Gewinn.
4. Alle Inhaber von Kameradschaftsämtern arbeiten ehrenamtlich.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder der Kameradschaft können werden:
– alle ehemaligen Angehörigen der BeobAbt 2, 12, 32 und der BeobAbt 9,
– alle ehemaligen Angehörigen des BeobBtl 370 der RadarBttr 2, der SchallmeßBttr 2,
der DrohnenBttr 2 und 13, des BeobBtl 2 und des BeobBtl 23 sowie deren Ehefrauen,
Familienangehörige und Freunde,
– alle aktiven und ehemaligen Angehörigen der 3. und 7. /BeobPzArtBtl 131, der InstZg
Drohne 2 sowie deren Ehefrauen und Freunde.
2. Die Mitgliedschaft wird durch freiwillige schriftliche Beitrittserklärung gegenüber der Kameradschaft erworben.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet
– mit dem Tod des Mitglieds,
– durch freiwilligen Austritt,
– durch Ausschluss aus der Kameradschaft.
2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
3. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Interessen der Kameradschaft schwerwiegend verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus der Kameradschaft ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats beim Vorstand Einspruch eingelegt werden.

§ 5 Mitgliedsbeiträge und Spenden

Die Kameradschaft finanziert ihre Aufwendungen durch freiwillige Mitgliedsbeiträge und Spenden, bei besonderen Anlässen auch durch Umlagen.
Der Jahresbeitrag beträgt 6,00 € pro Mitglied und kann durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung erhöht oder gesenkt werden.
Er ist bis zum 31. März jeden Jahres zu entrichten auf das Konto:
Traditionsgemeinschaft Ehem. Beob.Abt.
Konto Nr. 106 301 311 7
Sparkasse Marburg-Biedenkopf ( BLZ 533 500 00 )

Mit Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs lautet die Bankverbindung zur Überweisung der Mitgliedsbeiträge und Spenden:
IBAN: DE30533500001063013117, BIC: HELADEF1MAR

Die Mitglieder der ehemaligen BeobAbt werden beitragsfrei geführt.

Eine Kassenprüfung erfolgt jeweils während der jährlichen Mitgliederversammlung durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer.

§ 6 Organe der Kameradschaft

Die Organe der Kameradschaft sind
– der Vorstand
– die Mitgliederversammlung.

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand der Kameradschaft besteht aus
– dem Vorsitzenden
– dem stellvertretenden Vorsitzenden
– dem Kassenwart
– dem Schriftführer
– bis zu 5 Beisitzern

§ 8 Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Kameradschaft zuständig. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
– Vertreten der Kameradschaft nach außen,
– Entscheiden über Ausgaben für Pflege der Kameradschaft und Tradition im Rahmen der verfügbaren Mittel,
– Organisieren der Aktivitäten der Kameradschaft in Verbindung und mit Unterstützung der betreuenden Einheit,
– Einberufung der Mitgliederversammlung,
– Vorbereiten der Mitgliederversammlung,
– Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 9 Amtsdauer des Vorstandes

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt.
Der Vorstand bleibt jedoch bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.

§ 10 Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr, möglichst in Zusammenhang mit dem Beobachtertreffen, findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

§ 11 Auflösung

Die Entscheidung über die Auflösung treffen die Organe der Kameradschaft. Mit der Auflösung fällt das Vermögen der Kameradschaft an das Soldatenhilfswerk.

§ 12 Inkrafttreten der Satzung

Die vorstehende Satzung wurde bei der Mitgliederversammlung am 04.09.2010 mehrheitlich beschlossen.